Das KVG: Grundlage des Systems
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) regelt die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz. Es wurde 1996 eingeführt und bildet das Fundament des Schweizer Gesundheitssystems. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss innert drei Monaten nach Zuzug eine Grundversicherung abschliessen.
Kernprinzip: Alle Kassen bieten denselben Leistungskatalog. Keine Kasse darf jemanden ablehnen. Keine Gesundheitsprüfung. Kein Risikozuschlag. Was sich unterscheidet: der Preis und der Service.
Die Grundversicherung (OKP) im Detail
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) deckt die medizinische Grundversorgung ab. Dazu gehören:
- Ärztliche Behandlung — Konsultationen, Diagnosen, Therapien bei zugelassenen Ärztinnen und Ärzten
- Spitalaufenthalt — Stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung Ihres Wohnkantons
- Medikamente — Zugelassene Arzneimittel gemäss Spezialitätenliste (SL)
- Laboranalysen — Bluttests, Urinuntersuchungen und weitere diagnostische Verfahren
- Präventionsmassnahmen — Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
- Rehabilitation — Medizinisch notwendige Rehabilitationsmassnahmen
- Notfalltransporte — 50 Prozent der Rettungskosten, maximal CHF 5000 pro Jahr
- Komplementärmedizin — Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie (durch zugelassene Ärzte)
💡 Smarter Fakt
Seit 2017 sind ausgewählte komplementärmedizinische Behandlungen Teil der Grundversicherung — vorausgesetzt, sie werden von Fachärztinnen mit entsprechender Weiterbildung durchgeführt. Dafür brauchen Sie keine Zusatzversicherung.
Kostenbeteiligung: Franchise und Selbstbehalt
Neben der monatlichen Prämie tragen Sie als Versicherte zwei weitere Kosten:
Franchise: Ihre jährliche Selbstbeteiligung. Sie zahlen Gesundheitskosten bis zur Höhe Ihrer Franchise selber. Erst danach übernimmt die Kasse. Die Strategie-Seite erklärt, welche Franchise optimal ist.
Selbstbehalt: Kosten, die über die Franchise hinausgehen, tragen Sie zu 10 Prozent mit — bis maximal CHF 700 pro Jahr (CHF 350 für Kinder). Dieser Selbstbehalt ist fix und lässt sich nicht beeinflussen.
Maximalkostenrechnung
Im schlimmsten Fall zahlen Sie pro Jahr: 12 Monatsprämien + Franchise + CHF 700 Selbstbehalt. Bei einer Franchise von CHF 2500 und einer Monatsprämie von CHF 320 ergibt das: CHF 3840 + CHF 2500 + CHF 700 = CHF 7040 maximal. Nutzen Sie unsere Tools, um Ihr persönliches Szenario zu berechnen.
Zusatzversicherungen (VVG)
Zusatzversicherungen fallen unter das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und sind freiwillig. Im Gegensatz zur Grundversicherung:
- Können Kassen Anträge ablehnen
- Gesundheitsprüfungen sind erlaubt
- Prämien variieren nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand
- Ein Wechsel ist jederzeit möglich, aber nicht ohne Risiko
Die wichtigsten Zusatzversicherungen
| Zusatz | Was ist gedeckt? | Für wen sinnvoll? |
|---|---|---|
| Spital halbprivat | Zweibettzimmer, freie Arztwahl | Wer Komfort und Wahlarzt möchte |
| Spital privat | Einzelzimmer, Chefarztbehandlung | Wer maximalen Spitalkomfort wünscht |
| Zahnversicherung | Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie | Familien mit Kindern, Personen mit Zahnproblemen |
| Alternativmedizin | Traditionelle Chinesische Medizin, Osteopathie | Wer regelmässig Alternativmedizin nutzt |
| Auslandversicherung | Medizinische Kosten im Ausland | Vielreisende, Grenzgänger |
Wichtige Reihenfolge beim Wechsel
Wechseln Sie nie zuerst die Grundversicherung und dann die Zusatzversicherung. Schliessen Sie immer zuerst die neue Zusatzversicherung ab, bevor Sie die Grundversicherung kündigen. Grund: Die neue Zusatzkasse kann Ihren Antrag ablehnen. Dann stehen Sie ohne Zusatzschutz da.
Prämienverbilligung (IPV)
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV). Diese wird vom Kanton finanziert und direkt an die Krankenkasse überwiesen.
Die Einkommensgrenzen und die Höhe der Verbilligung variieren stark nach Kanton. In manchen Kantonen (z.B. Zürich) erfolgt die Berechnung automatisch auf Basis der Steuerveranlagung. In anderen müssen Sie einen Antrag stellen.
Prämienverbilligung nach Kantonstyp
- Automatisch — Kantone wie Zürich, Bern: Verbilligung wird basierend auf Steuerdaten gewährt
- Auf Antrag — Kantone wie Luzern, St. Gallen: Sie müssen aktiv ein Formular einreichen
- Mischform — Einzelne Kantone kombinieren automatische Prüfung mit Antragspflicht
Prüfen Sie jährlich, ob Sie anspruchsberechtigt sind — besonders nach Einkommensänderungen, Familienzuwachs oder Stellenwechsel. Mehr zur praktischen Umsetzung finden Sie im Strategie-Bereich.
Kinder und Jugendliche
Kinder bis 18 Jahre zahlen deutlich tiefere Prämien. Junge Erwachsene von 19 bis 25 profitieren ebenfalls von reduzierten Tarifen. Die Kinderfranchise beträgt maximal CHF 600 (statt CHF 2500 bei Erwachsenen), der Selbstbehalt maximal CHF 350.
Smarte Familien versichern ihre Kinder bei der günstigsten Kasse — unabhängig von der eigenen. Die Leistungen sind identisch. Nur die Prämie zählt.